Mittelstufe - Klassen 7/8/9/10

Nachdem die Schülerinnen und Schüler die Erprobungsstufe erfolgreich absolviert haben, setzen sie ihre Schullaufbahn von Klasse 7 bis zur Klasse 10 in der Mittelstufe fort. Im Anschluss erfolgt der Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II). Seit dem Schuljahr 2018/19 sind alle Jahrgänge G9-Jahrgänge, in denen der mittlere Schulabschluss nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 erworben wird.

Liebe Eltern/ Erziehungsberechtigte,

es interessiert Sie sicherlich, was sich durch die Umstellung von G8 nach G9 für die Zeit, die Ihre Kinder in der Mittelstufe verbringen, verändert. Durch die Rückkehr zu G9 wird es vor allem strukturelle Veränderungen in der Mittelstufe geben. Die Jahrgangsstufe 10 ist nun wieder Teil der Sekundarstufe I, so dass die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe insgesamt 4 Jahre verweilen. Die Oberstufe setzt dann mit der Jahrgangsstufe 11, der sog. Einführungsphase, ein. Dementsprechend setzt die zweite Fremdsprache im Jahrgang 7 ein. Außerdem verlagert sich der Wahlpflichtbereich II (siehe Wahlpflichtunterricht) in die Jahrgänge 9 und 10.

Allgemeine Informationen zur Mittelstufe

In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 sind sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrerinnen und Lehrer in besonderer Weise gefordert. Neben steigenden Leistungsanforderungen müssen die entwicklungspsychologischen Probleme der Jugendlichen gemeistert werden. Dabei stehen die Koordinatorin und Beratungslehrer helfend zur Seite.

Die Leistungsbeobachtungen und Zielvereinbarungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer individuellen Förderung. Hier arbeiten Fach-, Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen sowie Mittelstufenkoordination eng zusammen, um bei Lernschwierigkeiten und Leistungsschwächen möglichst früh intervenieren zu können. Lernen und fördern in der Mittelstufe ist ein wichtiger Bestandteil unserer Schule. Zusätzlich zum regulären Unterricht gibt es deshalb auch Ergänzungsstunden. Sie dienen in der Sekundarstufe I der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Am Ende der Klasse 8 wählen die Schülerinnen und Schüler ein sog. Wahlpflichtfach für die differenzierte Mittelstufe in den Klassen 9 und 10. Entsprechend ihrer Neigungen können die Schülerinnen und Schüler zwischen verschiedenen Fächern wählen. Mehr Informationen zum Wahlpflichtunterricht sind hier zu finden.

Von unterschiedlichen Lehrerinnen und Lehrern betreut, absolvieren die 7. Klassen jeweils einen Skikompaktkurs. Seit über zehn Jahren gehört die einwöchige Skifreizeit der Klassen 7 fest zum Schulprogramm der Luisenschule. Für die meisten Schülerinnen und Schüler bleibt diese Fahrt im positiven Sinne unvergesslich: die schnellen Erfolgserlebnisse am Alpin-Ski, die majestätische winterliche Bergwelt oder die Freizeit in der Herberge. Geschätzt wurden seit Etablierung der Fahrt etwa 600 Anfängern die Grundlagen des alpinen Skilaufens nahegebracht. Auch die restlichen 800 Schülerinnen und Schüler kamen als Fortgeschrittene auf Ihre Kosten. Die Lehrerinnen und Lehrer, die diese Fahrten regelmäßig begleiten, bringen die benötigten Qualifikationen mit. Regelmäßig in den Ferien werden Fortbildungen zum „Schneesport an Schulen“ angeboten, welche den Richtlinien des Sicherheitserlasses für Schulsport entsprechen.

In der Stufe 9 geht es dann nochmal auf Klassenfahrt, um den Zusammenhalt in den Klassen weiter zu stärken. Ebenfalls in der Stufe 9 wird das Sozialpraktikum absolviert. So stärken die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kompetenzen.

Im zweiten Halbjahr der Klasse 8 nehmen alle Schülerinnen und Schüler an den zentralen Lernstandserhebungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch des Landes NRW teil. In der Stufen 9 und 10 werden die Schülerinnen und Schüler intensiv betreut und beraten, um den Einstieg in die gymnasiale Oberstufe für möglichst alle sicherzustellen. Darüber hinaus soll der Übergang zur Oberstufe durch eine konkrete Vorstellung von neu einsetzenden Fächern – z.B. Philosophie, Sozialwissenschaften, Pädagogik – erleichtert werden. Diese Informationen erfolgen rechtzeitig vor den Wahlen der Kurse für die Oberstufe.

Im Rahmen von KAOA (kein Abschluss ohne Anschluss) erkunden die Schülerinnen und Schüler der Stufe 9 Berufe und nehmen an Initiativen wie dem Girls' bzw. dem Boys' Day teil.

Interessante Links und Downloads:

Wahlpflichtunterricht
Methodenlernen in der Mittelstufe

Das Methodenlernen in der Mittelstufe verteilt sich über die vier Jahrgangsstufen der gymnasialen Mittelstufe (G9). Jede Jahrgangsstufe hat ihren eigenen, speziellen Schwerpunkt. In Form von Workshops werden die Schülerinnen und Schüler der Luisenschule in methodische Techniken eingearbeitet und trainiert.

Die Workshops werden vom Mittelstufenteam der Luisenschule vorbereitet, durchgeführt bzw. geleitet und nachbereitet. Die Inhalte werden regelmäßig weiterentwickelt und optimiert, um sie an die Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schule anzupassen.

Das Gesamtkonzept zum Methodenlernen an der Luisenschule ist hier zu finden:

Konzept Zeugnisbemerkungen im Bereich Arbeits- und Sozialverhalten

Um auf dem Weg der Förderung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich zu sein, benötigen wir in der Schule eine wertschätzende und anerkennende Feedback-Kultur. Der Dialog zwischen den Beteiligten sollte zu einem selbstverständlichen Bestandteil schulischen Lebens werden. Hierbei geht es um Rückmeldungen über Lernentwicklungen und Lernergebnisse, die, neben dem Bereich des fachlichen Lernens, auch den Bereich des Arbeits- und Sozialverhaltens betreffen.[1] „Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind folglich Rückmeldungen, die sich am individuellen Entwicklungsstand der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers und an konkreten Lerngelegenheiten und -angeboten orientieren und die in besonderem Maße Entwicklungsprozesse bzw. -fortschritte in den Blick nehmen.“[2] Diese werden auf der Grundlage von Beobachtungen getroffen, die sich über den Unterricht hinaus auf das gesamte Schulleben erstrecken. Aus diesen Rückmeldungen ergeben sich Anhaltspunkte für Beratung, für die künftige Gestaltung von Lern- und Entwicklungsprozessen sowie für individuelle Förderung.[3]

Unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte wird nun folgender Umgang mit Zeugnisbemerkungen erprobt. Die abgebildete modifizierte Zeugnisbemerkungsliste dient als Grundlage in unserem Konzept.

Zeugnisbemerkungen zum Arbeitsverhalten

Thema

Nr.

Der Schüler/die Schülerin…

Hausaufgaben

1

…erledigt die Hausaufgaben sehr zuverlässig.

 

2

… erscheint häufig ohne Hausaufgaben oder Material zum Unterricht. (ab 20 nicht gemachter Hausaufgaben/vergessener Materialien)

 

3

… erscheint sehr häufig ohne Hausaufgaben oder Material zum Unterricht. (ab 25 nicht gemachter Hausaufgaben/vergessener Materialien)

Pünktlichkeit

4

… erscheint häufig zu spät zum Unterricht. (ab 5 Verspätungen)

 

5

… erscheint sehr häufig zu spät zum Unterricht. (ab 10 Verspätungen)

Klassendienste

6

… führt sehr ordentlich und zuverlässig das Klassenbuch.

 

Zeugnisbemerkungen zum Sozialverhalten

Thema

Nr.

Der Schüler/die Schülerin…

Verantwortungs-bewusstsein und Achtung anderer

7

… engagiert sich in besonderem Maße für die Klassengemeinschaft. (z.B. herausragende Integrationsfähigkeit, herausragendes Verhalten im Umgang mit Konflikten, …)

 

8

… ist stets bereit, Verantwortung in der Schulgemeinschaft zu übernehmen und sich für die Interessen anderer engagiert einzusetzen. (herausragendes soziales Engagement außerhalb des Klassenverbandes)

 

9

… hält sich häufig nicht an vereinbarte Regeln des Umgangs miteinander. (bei Verstößen gegen den sozialen Ordnungsrahmen, s. Präambel der Schul- und Handyordnung)

 

Zeugnisbemerkungen zum außerunterrichtlichen Engagement

Thema

Nr.

Der Schüler/die Schülerin…

Schulmitwirkung

10

… engagiert sich als Klassensprecher/in.

 

11

… engagiert sich als Jahrgangsstufensprecher/in.

 

12

… engagiert sich als Schülersprecher/in.

 

13

… sich als Mitglied der Schülervertretung.

 

14

… sich als Mitglied der Schulkonferenz.

 

Um die Kriterien Praktikabilität, Transparenz und Vergleichbarkeit zu erfüllen, wird der Zeugnisbemerkungsliste ein Erfassungs- und Rückmeldesystem zugeordnet, das eine Zeugnisbemerkung auf der Grundlage von Beobachtungen entstehen lässt, die dokumentiert werden, und das für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gilt. Darüber hinaus geht es selbstverständlich auch immer darum, Beobachtungen zu nutzen, um in einen Diskurs mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern über Auffälligkeiten, Besonderheiten und Lernentwicklungen zu treten.

Erläuterungen zu den Bemerkungen 1 bis 6

Bemerkung 1 erfolgt, wenn Hausaufgaben zuverlässig erledigt werden (z.B. wenn keine Elternkontaktaufnahme notwendig war oder deutliche Verbesserung des Arbeitsverhaltens eingetreten ist). Zur Erfassung nicht gemachter Hausaufgaben und vergessener Materialien (Bemerkungen 2 und 3) dient eine digitale Liste, auf die alle Lehrerinnen und Lehrer über unser Lern-Management-System bei Moodle Zugriff haben. Sie dient gleichzeitig auch als Dokumentationsgrundlage für erfolgte Elterninformationen, die Voraussetzung für die Zeugnisbemerkungen ist. Alternativ zu E-Mails, Telefonaten oder persönlichen Gesprächen kann ein gestaffeltes Briefsystem verwendet werden. Jegliche Elterninformationen beinhaltet das Ziel, pädagogische Angebote zu unterbreiten und in einen Austausch zu treten. Zur Erfassung von Unterrichtsverspätungen (Bemerkungen 4 und 5) dienen die entsprechenden Einträge im Klassenbuch der jeweiligen Klasse. Bemerkung 6 kommt auf das Zeugnis, wenn sie aus Sicht des Klassenlehrerteams angemessen erscheint.

Erläuterungen zu den Bemerkungen 7 bis 9

Die Zeugnisbemerkungen 7 bis 9 werden im Bedarfsfall während der Zeugniskonferenz besprochen. Die Bemerkungen 7 und 8 dienen dazu, besonderes soziales Engagement der Schülerin/des Schülers für die Klassen- bzw. Schulgemeinschaft zu benennen. Hierzu werden Beobachtungen der Klassenleitungs-/Beratungslehrerteams und der Fachkollegen/innen herangezogen. Die Bemerkung 9 kann nur nach hinreichender Dokumentation der Verstöße und entsprechender Mitteilungen dieser an die Eltern erfolgen. Als Hilfestellung dienen hier zwei gestaffelte Sozialbriefe. Sie sind gleichzeitig Dokumentations- und Mitteilungsmöglichkeit. Ein Verschicken der Briefe hat nicht zwingend eine Zeugnisbemerkung zur Folge. Das entscheidet die Zeugniskonferenz.

Erläuterungen zu den Bemerkungen 10 bis 14

Die Bemerkungen 10 und 11 ergeben sich aus den entsprechenden Wahlen. Die Zeugnisbemerkungen 12 bis 14 werden vom SV-Team direkt in die Notendatei eingetragen bzw. dem Schild-Team werden entsprechende Informationen übermittelt.

 

Literaturangaben

Beilage zum Amtsblatt NRW September 2011: Handreichungen zum Arbeits- und Sozialverhalten.

Bartz, Adolf: Besprechungen und Konferenzen leiten. Vorbereiten – moderieren – mit schwierigen Situationen umgehen. Erftstadt, 2014.

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2018.

 

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[1] Vgl. Beilage zum Amtsblatt NRW September 2011: Handreichungen zum Arbeits- und Sozialverhalten. S. 2.

[2] Ebd. S. 4

[3] Vgl. Ebd. S. 4

Klassenfahrten

Schulfahrten spielen für uns an der Luisenschule eine wichtige Rolle. Sie sind fester Bestandteil unseres Schulprogramms. Mit den Fahrten verfolgen wir pädagogische und inhaltliche Ziele. Sie dienen dazu, neben fachlichen Inhalten auch die sozialen Kompetenzen der Schüler:innen untereinander und in der Klassengemeinschaft zu fördern. Die Teilnahme an den Fahrten ist deshalb Pflicht, nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung erfolgen. Bei finanziellen Problemen verfügen wir über verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. 

Jg. Art der Fahrt bzw. Ziel Dauer Zeitpunkt Betrag
7 Skiwoche 7 Tage März 450,00€ plus Leihgebühr
9 Innerhalb D 4-5 Tage Woche vor den Sommerferien 320,00€