Profilpunkt: NRW-Sportschule
Im Juli 2014 wurde die Luisenschule mit Wirkung zum Schuljahr 2016/17 zur NRW-Sportschule ernannt. Wir freuen uns über diese Ernennung und sind im Schuljahr 2016/17 mit einer Sportklasse in das Projekt gestartet. Mittlerweile sind seit dem Schuljahr 2022/23 sogar jeweils zwei Klassen des 5., 6. und 7. Jahrgangs Sportklassen - ein großer Erfolg unseres Sportklassenkonzeptes!
Seit dem Schuljahr 2004/05 ist die Luisenschule als Partnerschule des Leistungssports erfolgreich etabliert. Dabei wird in Kooperation mit Sportfachverbänden das Ziel verfolgt, die Doppelbelastung jugendlicher Leistungssportlerinnen und Leistungssportler im Spannungsfeld Schule und Leistungssport abzufedern.
Im Juli 2014 wurde die Luisenschule mit Wirkung zum Schuljahr 2016/17 zur „Sportschule NRW" ernannt. Wir freuen uns über diese Ernennung und sind im Schuljahr 2016/17 mit einer Sportklasse in das Projekt gestartet.
Wir hoffen weiterhin auf den Bau der neuen Dreifachsporthalle an der Südstr., sodass neben dem ausgeweiteten ca. fünfstündigen Sportunterricht der Sportklassen mittelfristig auch die Vergrößerung des Sport-AG-Angebotes und die Etablierung weiterer Bausteine, die eine „Sportschule NRW" auszeichnen, realisiert werden können.
Das sportliche Angebot der Luisenschule, die bereits seit dem Schuljahr 2004/05 als „Partnerschule des Leistungssports" mit vielen Kooperationspartnern erfolgreich zusammen arbeitet, kann durch den Bau der neuen Sporthalle deutlich expandieren!
Ziel der „Sportschule NRW“ ist eine besondere Förderung der sportlichen Ausbildung von Talenten, z.B. im Rahmen eines ca. fünfstündigen Sportunterrichts, durch ein umfassendes AG-Angebot, die Kooperation mit Vereinen und Verbänden etc. Die „Sportschulen NRW" bieten optimale Rahmenbedingungen, um neben einer guten Schulbildung ein anspruchsvolles Trainings- und Wettkampfprogramm absolvieren zu können. Als Hilfen seien hier exemplarisch einerseits die Freistellungen für Wettkämpfe und Frühtrainingsmaßnahmen genannt, andererseits bieten Sportschulen in NRW kompensatorischen und flankierenden Förderunterricht im Bedarfsfall an (zu detaillierteren Informationen s. „Hilfen für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler“).
Die Luisenschule hat sich als „Sportschule NRW" für die Bildung einer Sportklasse in jedem neuen Schuljahr entschieden, die – ausgedrückt in der klassischen 45-minütigen Unterrichtsstunde – einen ca. fünfstündigen Sportunterricht in den Klassen 5 bis 7 erhält. Im Rahmen der an der Luisenschule eingeführten 67 minütigen Unterrichtsstunde werden in den Sportklassen in der Regel drei dieser 67 minütigen Unterrichtsstunden pro Woche erteilt (in den anderen Klassen zwei 67 minütige Unterrichtsstunden).
Inhaltlich orientiert sich der Sportunterricht einer Sportklasse am grundsätzlichen Lehrplan Sport unter Berücksichtigung einer intensiveren athletischen Grundausbildung. Dafür steht den Sportklassen seit dem Schuljahr 2019/20 ein speziell ausgebildeter Athletiktrainer zur Verfügung.
Unter folgendem Link erhalten Sie viele wichtige Informationen rund um das Thema "Sportklasse an der Luisenschule".
Als Voraussetzung für die Aufnahme in eine solche Sportklasse an der Luisenschule gelten:
- Erfolgreiches Absolvieren eines motorischen Aufnahmetestes. Infos auch unter https://www.fbg.schwerte.de/fbg/wp-content/uploads/2017/12/Sportklasseneingangstest.pdf. Die im motorischen Test erzielte Punktzahl stellt das Hauptkriterium für die Aufnahme in eine Sportklasse dar.
- Weitere Kriterien (Geschwisterkinder an der Luisenschule, ausgewogene Geschlechterverteilung in der Sportklasse, Sportart)
- Grundsätzliche nachgewiesene Eignung für die Schulform Gymnasium (Zeugnisnoten, Grundschulgutachten)
- Sportbegeisterung und sportlicher Ehrgeiz (z.B. Teilnahmebereitschaft am Landessportfest der Schulen)
Am Mittwoch, den 18.12.2024, wird die Luisenschule den motorischen Eingangstest als eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Sportklasse Jahrgang 5 für das Schuljahr 2025/26 durchführen (Ort: Westenergie Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim / Zeit: ca. 8.00 – 15.00 Uhr).
Über den genauen Zeitrahmen des Tests werden wir Sie nach Ihrer Anmeldung zum Test rechtzeitig informieren. Am Samstag, den 14.12.2024, ist die letzte Gelegenheit zur Abgabe des Anmeldeformulars zum sportmotorischen Test. Am Tag der offenen Tür, ebenfalls am 14.12.2024, können Sie sich in einem persönlichen Gespräch über das Thema Sportschule / Sportklasse informieren.
Das Anmeldeformular für den Test, im Folgenden downloadbar,
geben Sie bitte bis Samstag, den 14.12.2024, vollständig ausgefüllt entweder persönlich an der Luisenschule ab oder senden es postalisch zur Luisenschule (Luisenschule Mülheim, An den Buchen 36, 45470 Mülheim). Eine Zusendung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Nach den Weihnachtsferien werden wir Sie per Mail über das Ergebnis des motorischen Tests und das weitere Vorgehen bezüglich der Anmeldung an der Luisenschule informieren.
Beachten Sie bitte, dass das Bestehen des Tests nicht automatisch mit einer erfolgreichen Anmeldung in die Sportklasse an der Luisenschule gleichzusetzen ist (s. weitere Kriterien der Aufnahme). Eine Anmeldung zum regulären Anmeldetermin der Mülheimer Gymnasien mit allen weiteren Unterlagen (z.B. Zeugnis, Grundschulgutachten) ist also weiterhin erforderlich.
Wir würden uns freuen, wenn sich wieder viele sportbegeisterte Schülerinnen und Schüler für die Sportklasse an der Luisenschule interessieren!
Weitere Informationen zum Motorischen Test 1 erhalten Sie auch hier:
1. Video zum Überblick über die generelle Testdurchführung des "Motorischen Eingangstests 1" am Beispiel der Erstdurchführung an Duisburger Schulen; spezielle Regelungen des Duisburger Sportschulenverbunds sind allerdings nicht auf die Luisenschule übertragbar.
2. Informationen zu Mindestanforderungen beim "Motorischen Eingangstest 1" bezüglich der Aufnahme in eine Sportklasse an einer NRW-Sportschule:
https://www.fbg.schwerte.de/fbg/wp-content/uploads/2017/12/Sportklasseneingangstest.pdf
Vorbemerkungen
Die folgenden Hilfen und Entlastungen für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler (im Folgenden „Leistungssportler") stellen primär individuelle Unterstützungsleistungen der Luisenschule dar; systemische Unterstützungen sind in einer Schule mit derzeit ca. 1100 Schülerinnen und Schüler (SuS) und ca. 80 Leistungssportlern schwer zu realisieren; sie würden zu Konsequenzen für SuS führen, die keinen Leistungssport treiben (z.B. späterer Unterrichtsbeginn und längere Schultage durch Anpassung des Stundenplans an spezielle Trainingserfordernisse der Leistungssportler).
Als „Leistungssportler“ gelten an den Sportschulen in NRW grundsätzlich Sportlerinnen und Sportler mit einem Kaderstatus. Ausnahmen stellen hier jüngere Sportler dar, in deren Verbänden erst in höherem Lebensalter der Kaderstatus verliehen wird.
Konkrete Entlastungen und Hilfen
1. Stütz- und Förderunterricht
Die Luisenschule bietet ihren Leistungssportlern grundsätzlich Stütz- und Förderunterricht durch ihre Lehrkräfte an. Das Fächerangebot und die Quantität des Angebots in den einzelnen Fächern hängt von der Lehrerversorgung der Schule ab. Die Luisenschule ist bestrebt, einer zunehmenden Nachfrage nach Förderunterricht innerhalb eines Schuljahres zu entsprechen und das Angebot dem Bedarf kontinuierlich anzupassen. Eine gewisse zeitliche Flexibilität der Leistungssportler ist eine Grundlage für das Zustandekommen der Förderstunden – Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler vereinbaren in diesem Falle individuelle Termine.
Zusätzlich wird den Schülerinnen und Schülern (SuS) der Sportklassen 5 bis 7 in Englisch, Mathematik und Deutsch im Bedarfsfall eine Stunde Förderunterricht pro Woche in der Mittagspause angeboten.
SuS, die Förderunterricht benötigen, wenden sich bitte eigeninitiativ oder über die Erziehungsberechtigten per E-Mail an den Sportkoordinator der Luisenschule, Herrn Stefan Schmitz-Flottmann (s-f@luisenschule-mh.de).
2. Freistellung vom Unterricht
Freistellungen vom Unterricht können für Wettkämpfe, Trainingslager, sportärztliche Untersuchungen, Vormittagstraining und andere – mit dem Leistungssport in unmittelbarem Kontext stehende – Maßnahmen erfolgen. Über die Freistellung entscheidet grundsätzlich die Schulleitung; Freistellungsgesuche müssen in jedem Falle rechtzeitig (eine Woche im Vorfeld) bei der Schulleitung oder dem Sportkoordinator beantragt werden. Es empfiehlt sich hier eine enge Kooperation zwischen dem Sportfachverband bzw. Verein und dem Sportkoordinator; insbesondere die Freistellungsgesuche sind rechtzeitig einzureichen. Eine Halbjahresübersicht bezüglich aller anstehenden sportlichen Maßnahmen erleichtert die Kooperation zwischen Schule und Fachverband / Verein.
3. Klausur- und Klassenarbeitsversäumnisse durch wichtige Wettkämpfe
In diesem Falle bietet die Luisenschule in der Regel Nachschreibtermine an, der Grund des Versäumnisses ist nachzuweisen. Je nach Zeitpunkt und Zahl der versäumten Arbeit(en) können Klassenarbeiten und Klausuren auch nach Absprache außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. 7.00 Uhr oder ggf. am Nachmittag) nach- oder auch vorgeschrieben werden oder in berechtigten Ausnahmefällen in Form einer mündlichen Feststellungsprüfung nachgeholt werden. Im Falle längerer Wettkampf- oder Lehrgangsphasen (z.B. im Ausland) kann in Ausnahmefällen – in Absprache mit begleitenden Trainern und den betroffenen Fachlehrern – ein Schreiben der Klausur vor Ort erfolgen.
Wichtig: Alle Wettkampftermine sind dem Sportkoordinator frühestmöglich mitzuteilen. Dies ermöglicht ggf. eine gezielte Platzierung der Arbeiten / Klausuren im Vorfeld, so dass ein Nachschreiben u.U. nicht erforderlich wird.
4. Individuelle Beratung
Neben den bisher genannten konkreten Hilfen erhalten alle Leistungssportler:innen eine individuelle Beratung bezüglich des Umgangs mit der Doppelbelastung als Leistungssportler:in und Schüler:in: Diese beinhaltet insbesondere Hinweise und Ratschläge bei längeren Fehlzeiten (z.B.: Unterrichtmaterial vor der Fehlzeit beim Lehrer anfragen, Absprachen mit den Fachlehrern treffen, „Paten“ in den einzelnen Kursen finden).
Alle organisatorischen Probleme (z.B. Nachschreiben von Klausuren, Feststellungsprüfungen, Förderbedarf anmelden) bespricht der Leistungssportler mit dem Sportkoordinator, Herrn Stefan Schmitz-Flottmann.
Einen weiteren Baustein der individuellen Beratung stellt die Planung der Oberstufenlaufbahn dar (Fächerwahl etc.). Hier erfolgen Informationen zum Leistungskurs Sport und zu weiteren Möglichkeiten einer spezifischen Kurswahl, die die Schullaufbahn des Leistungssportlers ggf. erleichtern.
Individuelle Absprachen sind hier möglich, z.B. Projektkurs Sport in der Q1 und Vertiefungskurs Sport in der EF (ausschließlich für Leistungssportler:innen).
Bei allen Aspekten der individuellen Beratung bitte an Herrn Schmitz-Flottmann wenden.
Situation jugendlicher Leistungssportlerinnen und Leistungssportler
Fast 95% aller Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler leben in einem Spannungsfeld, das durch hohe schulische Anforderungen, in der Regel tägliches Training, häufige Wettkampfreisen und damit wenig Zeit für Freundeskreis und Familie geprägt ist. Daher ist es wichtig, diesen Sporttalenten bei der Bewältigung der Doppelbelastung von Schule und Leistungssport so umfangreiche Hilfen zukommen zu lassen, dass sie gezielt und systematisch für die Erringung nationaler und internationaler Erfolge vorbereitet werden und gleichzeitig die angestrebten Bildungsabschlüsse erreichen können.
Ziele der Partnerschulen des Leistungssports
„Partnerschulen des Leistungssports“ verfolgen in Kooperation mit Sportfachverbänden das Ziel, die skizzierte Doppelbelastung abzufedern und durch ergänzende schulische Betreuungs- und Organisationsmaßnahme die Schullaufbahn zu sichern.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Schullaufbahn
Verschiedene Maßnahmen haben sich in der kurzen Geschichte der „Partnerschulen des Leistungssports“ herauskristallisiert und als effektiv erwiesen. Die wichtigsten in Stichworten:
- Hausaufgabenbetreuung, Stütz- und Förderunterricht (je nach fächerspezifischem Bedarf in individueller Absprache - bitte die Sportkoordinatoren kontaktieren!).
- Auf Training und Wettkämpfe – soweit organisatorisch möglich – abgestimmte Stundenpläne, Klassenarbeiten, Klausuren usw. .
- Befreiung für Wettkämpfe, Trainingslager u.ä. .
- Unterbringung/Aufenthalt der Athleten und Sportlerinnen in Voll- oder Teilzeitinternaten in der Nähe der Trainingsstätten mit der Möglichkeit des Mittagessens (> Zeitersparnis)