Mitteilung vom Amt für Gesundheit und Hygiene

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

die am 13.1.2022 in Kraft getretenen neuen Regeln zu Kontaktpersonen und Quarantänen, haben zu vielen Verwirrungen geführt. Daher möchten wir Sie mit diesem Brief über unser aktuelles Vorgehen bei Infektionsquellen in der Klasse Ihres Kindes aufklären.

Sollte der Antigenschnelltest ihres Kindes positiv ausfallen, so muss sich ihr Kind einem PCR Test unterziehen. Bis zum Vorliegen des PCR Testergebnisses darf ihr Kind die Schule nicht betreten und muss sich häuslich absondern. Sollte der PCR Test negativ ausfallen, endet die häusliche Isolation automatisch. Im Falle eines positiven PCR Tests beginnt eine zehntägige Quarantäne, wobei der Tag des PCR Tests, dem Tag eins gleichzusetzen ist. Ab dem siebten Tag haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind, sofern es seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, mittels Bürgertest frei testen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass nur ein zertifizierter An-tigenschnelltest akzeptiert wird. Ein Zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Ist dieser Test negativ, endet die Quarantäne. Ein Schreiben des Gesundheitsamtes erfolgt nicht.

Bei einem positiven PCR Test beginnt für alle Personen im Haushalt, die nicht frisch vollstän-dig geimpft, geboostert oder frisch genesen sind, ebenfalls eine zehntägige Quarantäne. Die-se kann bei Schüler*innen nach fünf, bei allen anderen Personen nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigenschnelltest beendet werden.

Die Lehrkräfte vor Ort beobachten die Situation und melden uns gegebenenfalls Kontaktper-sonen. Sollte dies der Fall sein und Ihr Kind als Kontakt benannt worden sein, werden Sie durch uns, schriftlich per Infobrief, kontaktiert.

Generell gilt, dass durch die konsequent angewandten AHA+L-Regeln, das Hygienekonzept und die Maskenpflicht in der Regel keine Kontaktpersonen zu erwarten sind. Sollte die Maske länger als 10 Minuten bei bestätigtem Kontakt zu einer/ einem infizierten Mitschüler/in nicht getragen worden und keine Luftfilter vorhanden sein, so gilt ihr Kind als Kontaktperson. Mit Datum des letzten Kontaktes, welcher als Tag eins gilt, beginnt eine zehntägige Quarantäne, welche analog dem vorher beschriebenen Verfahren jedoch bereits am fünften Tag mittels zertifiziertem Antigenschnelltest (Bürgertest) beendet werden kann. Eine gesonderte schriftli-che Mitteilung des Gesundheitsamtes erfolgt nicht. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind, deren letzte Impfung nicht länger als 90 Tage zurückliegt, vollständig geimpfte die zusätzlich ihre Boosterimpfung erhalten haben und genesen bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt.

Sollten Sie Rückfragen haben, beantworten wir diese gerne unter der Rufnummer 0208/455 9815 oder -9820.
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter corona@muelheim-ruhr.de.

Ihr Team vom Amt für Gesundheit und Hygiene

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